Mit Weitblick planen - das Lebenswerk erhalten. Alles geschieht nach Ihrem Willen.
Den Nachlass klar zu regeln, ist der erste Schritt, den Vermögensübergang zielgerichtet zu gestalten.
Wenn Sie selbst bestimmen möchten, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht, führt kein Weg an einer letztwilligen Verfügung vorbei. Ansonsten regelt allein die gesetzliche Erbfolge, wer wieviel erbt.
Ein Testamentsvollstrecker kann von Ihnen in Ihrer letztwilligen Verfügung bestimmt werden.
Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?
Je komplexer Ihre Vermögens- und Familienverhältnisse sind, umso anspruchsvoller ist die Umsetzung Ihres letzten Willens. Durch die Festlegung eines Testamentsvollstreckers stellen Sie sicher, dass Ihre Vorgaben so umgesetzt werden, wie Sie es sich vorgestellt haben.
Wenn Sie wünschen, dass bestimmte Werte wie z. B. eine Immobilie erst ab einem bestimmten Zeitpunkt den Erben zustehen soll, stellt die Testamentsvollstreckung eine ideale Möglichkeit dar. Sollten minderjährige Kinder oder Menschen mit geistigem oder körperlichem Handicap zu den potentiellen Erben gehören, dann ist die Testamentsvollstreckung nahezu unerlässlich.
Wir begleiten Sie bei der Übertragung Ihres Vermögens und übernehmen gerne Ihre Abwicklungsvollstreckungen für Sie.
Der Testamentsvollstrecker sollte Ihr uneingeschränktes Vertrauen genießen. Gerne
übernehmen wir als Ihre Sparkasse vor Ort diese verantwortungsvolle Aufgabe.
Hinweis: Die Sparkasse Nürnberg führt weder Rechts- noch Steuerberatungen durch.
Generaterionenberater / zertifizierter Testamentsvollstrecker
Telefon 0911 230-2001
benedikt.schilling@sparkasse-nuernberg.de
Generationenberaterin / zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Telefon 0911 230-3144
ulrike.groschwitz@sparkasse-nuernberg.de
Generationenberaterin / zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Telefon 0911 230-4334
doris.krah@sparkasse-nuernberg.de
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