Testaments-Vollstreckung

Werte vertrauensvoll übertragen.

Testaments-Vollstreckung

Werte vertrauensvoll übertragen.

Mit einer Testaments-Vollstreckung stellen Sie sicher, dass Ihre Vorgaben so umgesetzt werden, wie Sie es sich vorgestellt haben.

Überblick

Überblick Testament und Testaments-Vollstreckung

Mit Weitblick planen - das Lebenswerk erhalten. Alles geschieht nach Ihrem Willen.

Ein Paar unterschreibt Dokumente

Testament

Den Nachlass klar zu regeln, ist der erste Schritt, den Vermögensübergang zielgerichtet zu gestalten.

Wenn Sie selbst bestimmen möchten, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht, führt kein Weg an einer letztwilligen Verfügung vorbei. Ansonsten regelt allein die gesetzliche Erbfolge, wer wieviel erbt.

Ein Testaments-Vollstrecker kann von Ihnen in Ihrer letztwilligen Verfügung bestimmt werden.

Testaments-Vollstreckung

Wann ist eine Testaments-Vollstreckung sinnvoll?

  • Umfangreiche Erbengemeinschaft (z.B. einvernehmliche Einigung nötig)
  • Spezielle Familiensituationen (z.B. Patchwork-Familien)
  • Erben im Ausland
  • Versorgung von Erben mit Behinderung
  • Komplexität des Vermögens (z.B. Immobilien, Beteiligungen, Depots)
  • Entlastung der Erben
  • Gemeinnützige Organisationen erben (z.B. Stiftungen)
Ein älterer Mann und eine junge Frau unterhalten sich beim Kaffeetrinken

Je komplexer Ihre Vermögens- und Familienverhältnisse sind, umso anspruchsvoller ist die Umsetzung Ihres letzten Willens. Durch die Festlegung eines Testaments-Vollstreckers stellen Sie sicher, dass Ihre Vorgaben so umgesetzt werden, wie Sie es sich vorgestellt haben.

Wenn Sie wünschen, dass bestimmte Werte wie z. B. eine Immobilie erst ab einem bestimmten Zeitpunkt den Erben zustehen soll, stellt die Testaments-Vollstreckung eine ideale Möglichkeit dar. Sollten minderjährige Kinder oder Menschen mit geistigem oder körperlichem Handicap zu den potentiellen Erben gehören, dann ist die Testaments-Vollstreckung nahezu unerlässlich.

Wir begleiten Sie bei der Übertragung Ihres Vermögens und übernehmen gerne Ihre Abwicklungs-Vollstreckungen für Sie.

Der Testaments-Vollstrecker sollte Ihr uneingeschränktes Vertrauen genießen. Gerne übernehmen wir als Ihre Sparkasse vor Ort diese verantwortungsvolle Aufgabe.

Leistungen

Leistungen

Ein kurze Leistungs-Übersicht sehen Sie hier:

  • Nachlass sichern, Bestandsaufnahme dokumentieren
  • Bestattungsregelungen umsetzen
  • Haustiere versorgen
  • Einkommen- und Erbschaftssteuererklärung abgeben
  • Verständigung von Versicherungen, Behörden, Vereinen, usw.
  • Offene Rechnungen begleichen
  • Forderungen einziehen
  • Mietverträge kündigen, Nebenkosten abrechnen
  • Haushaltsauflösung durchführen, ggf. durch Auktionen
  • Stiftungen gründen
  • Vermächnisse erfüllen
  • Veräußerung von Wertgegenständen und Immobilien
  • Zwischenberichte und Rechnungslegung für Erben erstellen
  • Erbteile und Erben auszahlen
Kontakt

Wir sind gerne für Sie da

Hinweis: Die Sparkasse Nürnberg führt weder Rechts- noch Steuerberatungen durch.

Team-Foto der Testamentsvollstecker und Testamentsvollsteckerinnen

Benedikt Schilling

Generaterionenberater / zertifizierter Testamentsvollstrecker
Telefon 0911 230-2001
benedikt.schilling@sparkasse-nuernberg.de

Ulrike Groschwitz

Generationenberaterin / zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Telefon 0911 230-3144
ulrike.groschwitz@sparkasse-nuernberg.de

Doris Krah

Generationenberaterin / zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Telefon 0911 230-4334
doris.krah@sparkasse-nuernberg.de

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