Beschwerde nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Beschwerde nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Falls Sie eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz  an uns richten wollen, bitten wir Sie, uns diese per nachfolgendem Formular zukommen zu lassen. Um Ihnen antworten und Ihre Beschwerde bestmöglich bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Informationen:






Welche Handlung der Nürnberger Sparkasse oder eines ihrer Lieferanten steht mit Ihren Beschwerdegründen in Zusammenhang?
Erläutern Sie uns möglichst detailliert die nachteiligen Auswirkungen oder Risiken und wie Sie davon betroffen sind.
Falls relevant, nennen Sie uns unsere Standards oder Richtlinien, die wir verletzt haben sollen.
Was Sie sich von der Beschwerde erhoffen und wie wir Ihrer Beschwerde am besten gerecht werden können.


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Weitere Dokumente zum Vorfall können Sie per Post an folgende Adresse schicken:

Sparkasse Nürnberg
Beauftragte für Lieferketten-Compliance
-persönlich-
Lorenzer Str. 2
90402 Nürnberg

Für Rückfragen geben Sie bitte hier Ihren Namen und eine Kontaktadresse an. Wir informieren Sie dann gerne über die Ergebnisse unserer Überprüfung. Die Angaben sind freiwillig und für eine Abgabe der Meldung nicht zwingend erforderlich. Bei einer anonymen Meldung haben wir keinerlei Möglichkeit Sie über das Ergebnis unserer Recherche zu informieren. Bei Fragen zum Sachverhalt können wir Sie dann nicht erreichen.

Sämtliche von Ihnen gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

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