Beim DSRZ-Verfahren bereitet Ihr Steuerberater oder ein anderer Dienstleister* die Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder andere Zahlungen in einem externen Rechenzentrum auf. Von diesem werden die Zahlungsaufträge direkt an das Rechenzentrum Ihrer Sparkasse übermittelt. Sie können diese Zahlungen ganz einfach per Online-Banking mit PIN und TAN oder über SFirm freigeben. Auch gemeinschaftliche Verfügungen können hier berücksichtigt werden.
Sie möchten die Dienste eines Service-Rechenzentrums nutzen? Bitte sprechen Sie Ihren Steuerberater darauf an.
*Beispiele für Service-Rechenzentren: DATEV eG, EFIS, Baurechenzentrum, kommunale Rechenzentren, eurodata, Rechenzentrum für Kirche und Diakonie und andere