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DSRZ-Verfahren

Zahlungsdaten direkt übermitteln    

DSRZ-Verfahren

Zahlungsdaten direkt übermitteln    

Geben Sie die Zahlungsaufträge Ihres Service-Dienstleisters* einfach online frei.  

DatenServiceRechenZentrum (DSRZ)

Beim DSRZ-Verfahren bereitet Ihr Steuerberater oder ein anderer Dienstleister* die Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder andere Zahlungen in einem externen Rechenzentrum auf. Von diesem werden die Zahlungsaufträge direkt an das Rechenzentrum Ihrer Sparkasse übermittelt. Sie können diese Zahlungen ganz einfach per Online-Banking mit  PIN und TAN oder über SFirm freigeben. Auch gemeinschaftliche Verfügungen können hier berücksichtigt werden.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Schnelle Bearbeitungszeiten, da die Übermittlung ohne Umwege funktioniert
  • Bearbeitungsfehler werden reduziert, da die Aufträge nicht manuell erfasst werden
  • Zahlungen können unabhängig von Öffnungszeiten und Standort freigegeben werden – PC mit Internetzugang und Legitimationsmedium genügt
  • Kostenersparnis durch effektive Buchhaltung
  • Übersichtliche Darstellung der bereitgestellten Daten zum Abgleich mit den Abrechnungen Ihres Steuerberaters / Dienstleister
  • Die Einreichung des unterschriebenen Begleitzettels bei Ihrer Geschäftsstelle entfällt

Sie möchten die Dienste eines Service-Rechenzentrums nutzen? Bitte sprechen Sie Ihren Steuerberater darauf an.

*Beispiele für Service-Rechenzentren: DATEV eG, EFIS, Baurechenzentrum, kommunale Rechenzentren, eurodata, Rechenzentrum für Kirche und Diakonie und andere

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