Das eigene Zuhause ist der beste Ort der Welt. Deshalb hat es auch nur das Beste der Welt verdient – vom modernen Bad bis zur umfassenden energetischen Sanierung. Energie sparen und nachhaltig wohnen ist wichtiger denn je. Die aktuelle Situation stellt uns alle vor viele Herausforderungen. Dabei stehen zuverlässige Partner an Ihrer Seite: die Expertinnen und Experten der LBS und der Sparkasse. So wissen Sie immer genau, mit welchen Kosten und Förderungen1 Sie rechnen können. Und welcher Weg für Sie der beste ist.
Anteil der Eigentümerhaushalte in Ein- und Zweifamilienhäusern, die mindestens einen erneuerbaren Energieträger nutzen:
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Fit für die Energiewende zu sein, ist einfach – dank energetischer Sanierung mit LBS und Sparkasse. Das reduziert Emissionen und spart Ressourcen. Nutzen Sie jetzt den Rechner und berechnen Sie ganz einfach Ihre Modernisierung:
Der Staat stellt verschiedene Fördermittel für energetische Sanierungen bereit. Mit den Programmen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben Sie eine große Auswahl an Fördermaßnahmen. Mit LBS-Bausparen können Sie von zusätzlichen Fördervorteilen profitieren.
Diese Maßnahmen werden von KfW und BAfA umfassend gefördert:
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Es gibt eine Sache, die man beim Thema energetischer Modernisierung in jeden Fall vermeiden sollte: aufschieben. Denn das eigene Zuhause zukunftsfähig zu machen, ist heute wichtiger denn je. Egal, ob Sie damit sofort oder später anfangen möchten.
Sie profitieren dabei von den passenden Lösungen der Sparkasse und der LBS. Und für Ihre Finanzierung bis zu 50.000 Euro gibt es schnell und einfach den LBS-Modernisierungskredit – ohne Grundbucheintrag.
Wollen Sie erst später mit Ihrer Modernisierung oder Ihren Umbauten starten, können Sie jetzt schon dafür vorsorgen und sich die aktuell niedrigen Zinsen sichern.
Legen Sie monatlich mindestens 1,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche auf einen LBS-Bausparvertrag zurück. Erhöhen Sie den Wert je nach Baujahr, Zustand der Immobilie und Region auf bis circa 3,00 Euro pro Quadratmeter. So bauen Sie für Ihre Modernisierungswünsche ein finanzielles Polster auf. Gleichzeitig profitieren Sie bei Ihrer Finanzierung von sicheren und niedrigen Zinsen für das Bauspardarlehen.
Wie auch immer Sie sich entscheiden, die Expertinnen und Experten Ihrer LBS und Sparkasse beraten Sie gerne. Und informieren Sie, wie Sie durch staatliche Förderungen1 gegebenenfalls günstiger finanzieren.
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Wenn Sie kurzfristig modernisieren möchten, ist der Modernisierungskredit der LBS die richtige Lösung für Sie. Er ist kurzfristig einsetzbar und auch für die Finanzierung kleinerer Projekte geeignet.
Der LBS-Modernisierungskredit – Ihre Vorteile:
Fragen Sie Ihre Beraterinnen und Berater vor Ort. Sie stellen Ihnen die passende Finanzierung für Ihr Vorhaben zusammen.
Für Ihren individuellen Modernisierungskredit zahlen Sie die vereinbarten Sollzinsen. Da es sich dabei um ein sogenanntes Tilgungsaussetzungsdarlehen handelt, besparen Sie anstelle einer monatlichen Darlehenstilgung einen Bausparvertrag. Mit dem darin angesparten Geld und dem zinssicheren Bauspardarlehen lösen Sie später den Modernisierungskredit ab. Anschließend zahlen Sie das Bauspardarlehen in festen monatlichen Raten zurück.
Ihr Vorteil: Die monatliche Belastung bleibt über die gesamte Finanzierungsdauer fest planbar.
Mit dem Modernisierungskosten-Rechner können Sie die Ausgaben für Ihr Vorhaben einschätzen und diese als Bausparsumme veranschlagen.
Die Verwendungsmöglichkeiten Ihres Modernisierungskredits hängen von Ihren Wünschen ab. Beispielsweise können Sie Ihr Darlehen einsetzen, um Ihre Immobilie:
Beispielsweise
Tipp: Wer keine Wohneigentümerin/kein Wohneigentümer ist, also zur Miete wohnt, braucht für die Umsetzung von Modernisierungswünschen immer die Zustimmung der Immobilieneigentümerinnen oder Immobilieneigentümer. Ohne diese dürfen keinerlei bauliche Veränderungen erfolgen.
Die Höhe Ihres Modernisierungskredits hängt grundsätzlich von Ihrem Darlehensbedarf ab und wie viel Sie tilgen können. Dabei spielt Eigenkapital eine wichtige Rolle. Durch den Einsatz von privaten Rücklagen verringern Sie Ihr eigenes Risiko. Zudem können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von günstigeren Konditionen bei der Finanzierung profitieren. Empfehlenswert sind 20 bis 30 Prozent Eigenkapital. Eine Finanzierung ohne Eigenkapital, auch Vollfinanzierung genannt, ist grundsätzlich möglich.
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. So ist der Kostenrahmen der Maßnahmen unter anderem abhängig vom Baujahr der Wohnung oder des Hauses, von der Grund- und Wohnfläche, der Anzahl der Zimmer und natürlich von den individuellen Wünschen und Bedürfnissen.
Mit dem Modernisierungskosten-Rechner können Sie die Kosten für Ihr Vorhaben einschätzen und diese als Bausparsumme veranschlagen.
Ja, mit dem Bausparguthaben und dem entsprechenden Bauspardarlehen können Sie Ihr Haus zukunftsfit machen.
Seit 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses ist aus der EnergieEinsparverordnung (EnEV) hervorgegangen. Es berücksichtigt jedes Gebäude, das beheizt oder klimatisiert wird. Käuferinnen und Käufer einer Bestandsimmobilie sind zur energetischen Sanierung verpflichtet, insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern, die vor dem 1. Februar 2002 gebaut wurden. Wer eine solche Immobilie erwirbt, sollte wissen, dass er oder sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Einzug dieser Pflicht zur Sanierung nachkommen muss, wenn die geltenden Standards nicht eingehalten werden.
Das betrifft:
So dürfen viele Öl- und Gasheizungen nach 30 Jahren Laufzeit nicht mehr betrieben werden. Die Sanierungspflicht betrifft sogenannte Standard- und Konstanttemperaturkessel – nicht aber Niedertemperatur- und Brennwerttechnik.
In kalten Kellern ist die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen Pflicht. Schon seit der EnEV müssen Hauskäuferinnen und Hauskäufer die oberste Geschossdecke oder wahlweise das Dach eines Altbaus dämmen.
Gebäude, die nach dem 1. Februar 2002 errichtet wurden, erfüllen bereits gewisse Anforderungen. Daher ist der Sanierungsbedarf meist nicht groß.
Altbau-Eigentümerinnen und -Eigentümer sind übrigens nicht gezwungen, ihr Haus umfassend energetisch zu sanieren, es können aber laut Gebäudeenergiegesetz bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten auf sie zukommen.
Idealerweise erfolgt die energetische Sanierung von außen nach innen. Ist die Gebäudehülle dicht, bringt das schon eine Menge. Und vielleicht ist es sinnvoll, für die Sanierung auch andere Aspekte zu berücksichtigen: Wer neue Fenster und Türen einbauen möchte, kann diese beispielsweise gleich mit einem verbesserten Einbruchschutz kombinieren.
Eine energetische Sanierung macht ein Gebäude energetisch fit: Der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasseraufbereitung, Belüftung und Licht wird durch gezielte bauliche Maßnahmen minimiert. Das senkt die Energie- und Nebenkosten spürbar – für Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer, aber auch für Mieterinnen und Mieter. Angesichts steigender Energiepreise ist das ein wichtiges Argument für eine energetische Sanierung. Gleichzeitig leistet sie einen wertvollen Beitrag für die Umwelt. Denn sie reduziert den CO2-Ausstoß und fördert den Einsatz erneuerbarer Energien.
Sie können durch verschiedene Maßnahmen den Energiebedarf Ihrer Immobilie klimafreundlich und effizient senken. Dazu gehören unter anderem:
Welche Maßnahmen notwendig und sinnvoll sind, hängt immer von den konkreten Gegebenheiten ab. Nutzen Sie zur individuellen Einschätzung die Energieberatungsangebote, etwa der Verbraucherzentrale.
Eigentlich fast immer. Ein niedriger Energieverbrauch entlastet die Umwelt und ist gut für den Klimaschutz. Mit einer energetischen Sanierung verbessern Sie auch die Wohnqualität in Ihrem Zuhause. Und Sie steigern den Wert Ihrer Immobilie. Häuser und Eigentumswohnungen, die energetisch fit sind, verkaufen sich besser als Immobilien mit einer schlechten Energieeffizienz.
Eine Wärmedämmung der Außenfassade und des Daches kann die Energiekosten um bis zu 30 Prozent senken. Werden alte Fenster ausgetauscht, reduziert das den Energieverbrauch noch einmal um sieben Prozent. Wie viel Sie genau einsparen können, hängt allerdings auch vom Zustand und Material des Bauwerks ab (das durchschnittliche Einsparpotenzial ist abhängig von der Ausführung der jeweiligen Maßnahme).
Eine neue Heizungsanlage – beispielsweise Solar oder Wärmepumpe – senkt im Schnitt die Energiekosten um etwa 30 Prozent. Was für Ihre Immobilie effizient und machbar ist, sollten Sie vorab mit einer Expertin oder einem Experten klären, etwa von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der Verbraucherzentrale oder von zertifizierten Energieberaterinnen und Energieberatern in Ihrer Region.
Seit 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses ist aus der EnergieEinsparverordnung (EnEV) hervorgegangen. Es berücksichtigt jedes Gebäude, das beheizt oder klimatisiert wird. Käuferinnen und Käufer einer Bestandsimmobilie sind zur energetischen Sanierung verpflichtet, insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern, die vor dem 1. Februar 2002 gebaut wurden. Wer eine solche Immobilie erwirbt, sollte wissen, dass man innerhalb von zwei Jahren nach dem Einzug dieser Pflicht zur Sanierung nachkommen muss, wenn die geltenden Standards nicht eingehalten werden.
Das betrifft:
In kalten Kellern ist die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen Pflicht. Schon seit der EnEV müssen Hauskäuferinnen und Hauskäufer die oberste Geschossdecke oder wahlweise das Dach eines Altbaus dämmen.
Gebäude, die nach dem 1. Februar 2002 errichtet wurden, erfüllen bereits gewisse Anforderungen. Daher ist der Sanierungsbedarf meist nicht groß. Auch bei Häusern, die im Jahr 2000 entstanden sind, reicht die Dämmung in der Regel aus.
Altbau-Eigentümerinnen und -Eigentümer sind übrigens nicht gezwungen, ihr Haus umfassend energetisch zu sanieren, es können aber laut Gebäudeenergiegesetz bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten auf sie zukommen.
Idealerweise erfolgt die energetische Sanierung von außen nach innen. Ist die Gebäudehülle dicht, bringt das schon eine Menge. Und vielleicht ist es sinnvoll, für die Sanierung auch andere Aspekte zu berücksichtigen: Wer neue Fenster und Türen einbauen möchte, kann diese beispielsweise gleich mit einem verbesserten Einbruchschutz kombinieren.
Ansprechpartnerin oder -partner für die energetische Sanierung sollte zunächst eine professionelle Energieberaterin oder ein professioneller Energieberater sein. Diese Experten finden Sie zum Beispiel über die LBS, eine Verbraucherzentrale, die DEKRA oder den Bauherren-Schutzbund.
Möchten Sie Fördermittel aus einem Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nutzen? Dann wenden Sie sich am besten gleich an die Expertinnen oder Experten für die Förderprogramme des Bundes zur Energieeffizienz in Wohngebäuden.
Zur Finanzierung berät Sie Ihre Sparkasse beziehungsweise die Landesbausparkasse (LBS).
Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, müssen Sie einen Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen und die Bestätigung abwarten. Wichtig: Sie dürfen noch nicht mit den Sanierungen begonnen haben.
Für die energetische Sanierung gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Die KfW bietet zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse an.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die energetische Sanierung. Darüber hinaus bieten regionale Energieversorger oft weitere Zuschüsse an.
Gefördert werden Komplettsanierungen zum Effizienzhaus und energetische Maßnahmen an einem Gebäude oder einer Wohnung.
Zum Beispiel:
Der Umfang der zu erbringenden Unterlagen hängt von der Darlehenshöhe und der Absicherung des Darlehens ab. Daraus ergeben sich mal mehr, mal weniger Dokumente, die zur Prüfung vorliegen müssen. Unter anderem benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, Gehaltsnachweise aus den letzten drei Monaten und bei höherer Kreditsumme die Kontoauszüge der letzten 90 Tage sowie gegebenenfalls einen aktuellen Grundbuchauszug.
Tipp: Gehen Sie auf Ihre Beraterin oder Ihren Berater zu, sie helfen Ihnen, den Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Oftmals werden die Begriffe Renovierung, Modernisierung und Sanierung synonym eingesetzt – tatsächlich gibt es aber grundlegende Unterschiede.
Möchte man die Wohnung oder das Haus optisch verschönern, dann spricht man von einer Renovierung. Dazu gehören Maßnahmen wie die Fassade zu streichen, den Bodenbelag zu erneuern oder Türen zu lackieren. In erster Linie geht es darum, kleinere Mängel zu beheben und Schönheitsreparaturen durchzuführen.
Eine Modernisierung zielt hingegen auf eine Verbesserung oder Wertsteigerung ab, beispielsweise durch energetische Einsparungen. Typische Modernisierungsmaßnahmen sind der Einsatz einer effizienten Heizung, das Einbauen von Isolierglasfenstern oder die Dämmung der Außenwände.
Bei einer Sanierung beseitigen Sie Schäden wie ein undichtes Dach, um die ursprüngliche Qualität Ihrer Immobilie wiederherzustellen. Allerdings geht es nicht immer „nur“ um den reinen Werterhalt. Bei einer energetischen Sanierung steht darüber hinaus die Verbesserung der Energieeffizienz im Fokus.
Am besten sorgen Sie mit einem Bausparvertrag vor. Expertinnen und Experten raten dazu, mindestens 1,50 Euro bis 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich für Modernisierungen anzusparen.
Ihre Vorteile:
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