1 Im Rahmen der Kontoeröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine entsprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertragsdokumente und die Kontoauszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Postfach und können dort auch die Umsätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinderkonto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemeinsamen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungsberechtigt. Wenn Sie im Nachgang über die Elternvollmacht gegenseitig bevollmächtigen, können Sie auch online über das Guthaben Ihres Kindes verfügen.
mein GIRO - von Anfang an ein Leben lang.
Egal in welchem Alter - mein GIRO wächst mit, passt sich an und bietet stets, worauf es gerade ankommt und was man wirklich braucht.
Von Anfang an üben Kinder und Jugendliche den richtigen Umgang mit Konto und Karte. Denn zu Beginn lernt man mit mein GIRO zu sparen. Wohin mit der vollen Spardose? Und was passiert eigentlich mit dem Geld? Später wird mein GIRO zum richtigen Girokonto.
Genau das Richtige für Ihren Nachwuchs! Mit mein GIRO legt man ganz einfach den Grundstein für den richtigen Umgang mit Geld!
Ansparkonto für Kinder bis 6 Jahre
Sichern Sie Ihrem Kind von Anfang an echte Vorteile! Von Geburt an begleitet mein GIRO mit attraktiven Zinsen und nützlichen Leistungen. mein GIRO legt den Grundstein - weil‘s um mehr als Geld geht.
Taschengeldkonto für Kinder
von 7 bis 10 Jahren
Mit dem Schulbesuch beginnt für Ihr Kind ein wichtiger Lebensabschnitt. Endlich rechnen und lesen! Mit mein GIRO lernt es viel Interessantes rund um den richtigen Umgang mit Geld. Sicher geht vor! Es kann nur abgehoben werden, was auf dem Konto ist. Und Sie haben es in der Hand, ab wann Ihr Kind selbstständig Geld abhebt!
Jugendgirokonto für Kinder und Jugendliche von 11 bis 17 Jahren
Mit mein GIRO hat Ihr Kind die Finanzen im Griff. Ob Taschengeld, Ferienjob oder erstes Gehalt – mit der App Sparkasse und dem Finanzplaner jederzeit den Überblick behalten.
Girokonto mein GIRO+
ab 18 Jahre
Das kostenlose Konto mit dem dicken PLUS. Mit kostenloser Sparkassen-Card mit Wunsch-PIN.
Für Schülis, Azubis und Studis von 18 bis 27 Jahren.
Sprachen lernen ist so einfach. Wenn du Spaß hast, neue
Freunde triffst und Sprachurlaub zum Sonderpreis machst.
FAQs
Das mitwachsende Konto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind eröffnen. Sie selbst, Verwandte oder Paten können auf dieses Konto einzahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Startguthaben für einen künftigen Führerschein, ein Auto oder Studium heran. Später, zum Beispiel mit sieben Jahren, wird das mitwachsende Konto zum Taschengeldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiteres Plus: Die Kontonummer/ IBAN des mitwachsenden Kontos bleibt ein Leben lang.
Eine Sparkassen-Card bieten wir ab sieben Jahren an. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem 12. Lebensjahr ist die Sparkassen-Card automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 12. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
Ein Online-Banking-Vertrag wird ab sieben Jahren angeboten. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem 12. Lebensjahr ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 12. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Abschluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Umgang mit Geld zu lernen und einen Überblick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanzchecker“ mit seinem mobilen Haushaltsbuch an.
Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispokredit (eingeräumte oder geduldete Kontoüberziehung) gibt es bei Kinder- und Jugendgirokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld auszahlen lassen, wie tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist. Schulden sind daher ausgeschlossen. Ab 18 Jahren ist auch das mitwachsende Konto erwachsen. Auf Wunsch erhalten junge Erwachsene bei einem regelmäßigen Geldeingang eine Sparkassen-Kreditkarte oder einen S-Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung). Optional ist für Studentinnen und Studenten auch ein Studentenkredit möglich.
Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Das mitwachsende Konto bleibt bis zum 27. Geburtstag kostenfrei.
Das Taschengeld sollte altersgemäß gestaffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschengeld wöchentlich gezahlt werden, ab ungefähr 10 Jahren monatlich. Ihr Kind sollte das Taschengeld immer zu einem festen Zeitpunkt erhalten, damit es früh lernt, sein Geld einzuteilen. Für die Höhe des Taschengeldes gibt der Beratungsdienst Geld und Haushalt der Sparkassen-Finanzgruppe zusammen mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. folgende Empfehlung:
Unter 6 Jahre | 0,50-1,00 Euro / Woche |
6 Jahre | 1,00-1,50 Euro / Woche |
7 Jahre | 1,50-2,00 Euro / Woche |
8 Jahre | 2,00-2,50 Euro / Woche |
9 Jahre | 2,50-3,00 Euro / Woche |
10 Jahre | 16,00-18,50 Euro / Monat |
11 Jahre | 18,50-20,20 Euro / Monat |
12 Jahre | 20,50-23,00 Euro / Monat |
13 Jahre | 23,00-25,50 Euro / Monat |
14 Jahre | 25,50-30,50 Euro / Monat |
15 Jahre | 30,50-38,00 Euro / Monat |
16 Jahre | 38,00-45,50 Euro / Monat |
17 Jahre | 45,50-61,00 Euro / Monat |
Ab 18 Jahre | 61,00-76,00 Euro / Monat |
Ja, mit der Online-Kontoeröffnung erhalten Sie als gesetzliche Vertreter auch einen Online-Banking-Vertrag mit sicherem pushTAN-Verfahren. Über diesen können Sie komfortabel Einsicht in das Konto erhalten. Sollten Sie bereits einen Online-Banking-Vertrag besitzen, wird das Konto Ihres Kindes dort zur Einsicht frei geschaltet.
Wenn Sie sich als gesetzliche Vertreter gegenseitig über die Elternvollmacht bevollmächtigen, können Sie auch online über das Konto Ihres Kindes Verfügungen vornehmen.
Sie können die Elternvollmacht bequem online im Nachgang der Kontoeröffnung vornehmen. Weitere Informationen zur Elternvollmacht finden Sie hier.
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