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Was tun bei Verlust

Sollte(n) Ihre Karte(n) verlorengehen, gestohlen werden oder Ihre Geheimnummer bekannt geworden sein, informieren Sie Ihre Sparkasse und die Polizei auf schnellstem Wege. Sie können Ihre Karte selbstverständlich auch außerhalb der Öffnungszeiten der Sparkasse telefonisch sperren lassen - rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen unter der Rufnummer:

Bundesweit einheitliche Notfallnummer 116 116

Kunden von Sparkassen und Landesbanken können unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 116 ihre SparkassenCards und Kreditkarten sperren lassen

(innerhalb Deutschlands kostenlos zu erreichen).

Hier können Sie den Verlust Ihrer Kreditkarte (MasterCard / VISA CARD) außerdem melden und ggf. gleich eine Ersatzkarte bestellen: Tel. 01803-123 444 (0,09 EUR pro Minute aus dem Festnetz der DTAG). Mobilfunk maximal 42 Cent pro Minute.

Notieren und halten Sie bei der SparkassenCard bitte folgende Daten bereit:

Ihre Kontonummer

Die Bankleitzahl (Sparkasse Nürnberg: 760 501 01)

Die Kartennummer

Das Verfalljahr (soweit bekannt)


Bei MasterCard bzw. VISA CARD halten Sie bitte folgende Daten bereit:

Die Kartennummer der Kreditkarte

Das Verfalldatum (soweit bekannt)

Sie haften bei rechtzeitiger Meldung mit höchstens 50 EUR und erhalten umgehend eine

 Ersatzkarte.


Die Zentrale veranlasst dann sofort die Sperrung Ihrer Karte für die Benutzung an Geldautomaten und für elektronisches Bezahlen.


Geben Sie in keinem Fall Ihre persönliche Geheimzahl (PIN) an!






Sicherheitshinweise und Tipps für Karteninhaber


Hier können Sie sich Sicherheitstipps mit den wichtigsten Rufnummern downloaden(273 KB).


Geheimnummer niemals notieren, vor allem nicht auf der Karte!


Lassen Sie sich am Geldautomaten nicht über die

Schulter schauen (Gefahr des Ausspähens der Geheimzahl).


Manipulationen an Geldautomaten nehmen zu. Wir zeigen Ihnen deshalb vorsorglich,

wie Sie mögliche Manipulationen an Geldautomaten erkennen können.


Geben Sie in keinem Fall Ihre Geheimnummer an.

Auch Mitarbeiter von Kreditinstituten sind nicht berechtigt Sie danach zu fragen.


Karten nie im Auto liegenlassen


Denken Sie daran: Das Guthaben auf Ihrem GeldKarte-Chip

ist wie Bargeld in Ihrer Geldbörse, da zum bezahlen mit der

GeldKarte-Funktion keine PIN (Geheimzahl) bzw. Unterschrift nötig ist.


Achten Sie darauf, dass Ihre Karte nicht beschädigt oder geknickt und

der Magnetstreifen nicht zerkratzt wird. Schadhafte Karten werden am

Geldautomaten oder an Händlerterminals abgewiesen.  

Tipps und Hinweise dazu finden Sie hier.

Ihr persönliches Notfallkärtchen mit den wichtigsten Telefon-Nummern zum Download!

Download(pdf 97 KB)


 
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Gerhard Barnert

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