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Elektronische / digitale Signatur - eine Signatur für jeden Fall

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E-Mail-Bestellungen oder Online-Aufträge sind in vielen Unternehmen alltäglich. Wie lässt sich jedoch gewährleisten, dass eine Bestellung echt ist? Oder dass der Absender wirklich der ist, für den er sich ausgibt? Durch elektronische Signaturen!

Interview mit Thomas Hoffmann, Betriebsberater bei der Handwerkskammer für Mittelfranken

Ihre Vorteile

Rechtskräftig elektronisch unterschreiben

Signieren & verschlüsseln von Dokumenten/E-Mails

Ihr Zugang zum E-Business

Sie sparen Zeit und Wege

Sie eröffnen sich neue Chancen


Was versteht man unter der elektronischen Signatur?

Die digitale bzw. elektronische Signatur ist Ihre rechtsverbindliche elektronische Unterschrift. Sie dient dem sicheren Austausch elektronischer Willenserklärungen. Sie wird in einem Zertifikats-Chip auf einer Chipkarte abgelegt. Ihre Unterschrift leisten Sie mittels eines Kartenlesers. So schützen Sie elektronische Daten auch vor Manipulation.


Die Einführung der elektronischen Signatur wird unser Wirtschaftsleben künftig erheblich verändern. Sie ist bereits z. T. Voraussetzung für:

die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen

den elektronischen Rechtsverkehr

den Zugang zum elektronischen Handels- und Unternehmensregister

die Nutzung der elektronischen Bauakte


Elektronische Signaturen werden im Signaturgesetz wie folgt definiert: Eine elektronische Signatur im Sinne dieses Gesetzes ist ein mit einem privaten Signaturschlüssel erzeugtes Siegel zu digitalen Daten, das mit Hilfe eines zugehörigen öffentlichen Signaturschlüssels, der mit einem Signaturschlüssel-Zertifikat einer Zertifizierungsstelle versehen ist, den Inhaber des Signaturschlüssels und die Unverfälschtheit der Daten erkennen lässt. Vor allem vier Eigenschaften sollen für den Einsatz von elektronischen Signaturen genutzt werden:


Authentizität - die Herkunft der Daten ist sichergestellt

Integrität - die Unversehrtheit der Nachricht ist sichergestellt

Vertraulichkeit - die Daten sind vor Einsicht durch Dritte geschützt

Verbindlichkeit - der Absender kann nicht leugnen die Nachricht versendet zu haben

Einsatzmöglichkeiten


Verschlüsselte E-Mail-Kommunikation: schnelle geschützte Weiterleitung vertraulicher

Unternehmensinformationen wie Personaldaten oder Forschungsergebnisse


Elektronische Rechnungstellung zur Berechtigung von Vorsteuerabzug entsprechend den

Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes


Einfaches E-Government: Verwaltungsvorgänge direkt am Arbeitsplatz erledigen


Zertifikatsbasiertes Virtual Private Network: günstige, sichere Anbindung von

Heimarbeitsplätzen, Filialen und Außendienstmitarbeitern an Ihr Unternehmensnetzwerk


Elektronische Archivierung: abgesicherter Zugriff auf digitalisierte Akten und Formulare


Web Access: abgesicherter Zugriff auf geschützte Bereiche wie Intra- oder Extranet


Secure Log-On: Zugriffssperre für Computer und mobile Geräte


Festplattenverschlüsselung: Schutz von Daten auf mobilen Geräten


EGVP: Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach zur Kommunikation von

Unternehmen, Rechtsanwälten und Bürgern mit den Gerichtsorganen und Verwaltungsbehörden


ELSTER - Elektronische Lohnbuchhaltung: Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeitslöhnen

ab dem Kalenderjahr 2009 können nur noch mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden.


ELSTER: elektronische Steuererklärungen und geschützte Kommunikation mit

Finanzbehörden. Datenschützer warnen vor Elster:"Die elektronische Steuererklärung sollte nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemacht werden", so lautet das Resümee von Dagmar Hartge, Datenschutzbeauftragte des Landes Brandenburg.


Elektronische Beschaffung: Abruf von Ausschreibungen und Abgabe von Angeboten auf

Online-Portalen der öffentlichen Verwaltung und großer Konzerne.

Leitfaden elektronische Auftragsvergabe (eVergabe)


Signierung von PDF-Dokumenten







Diese Anwendungen sind bis 2012 geplant

Die ibi-Signaturdatenbank dient als zentrale Anlaufstelle für und Wissensbasis von Anwendungen mit elektronischer Signatur aus Deutschland.

Das brauchen Sie


Chipkarte mit  TRUST-Zertifikat z. B. eine HBCI-Chipkarte

Kartenleser mit eigener Tastatur zur sicheren PIN-Eingabe

Signier-Software von TRUST Sign-it

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Alles aus einer Hand

Wir machen es Ihnen so leicht wie möglich. Alles was Sie für Ihre elektronische Signatur brauchen, bekommen Sie von uns. Vereinbaren Sie gleich Ihren persönlichen Beratungstermin.

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Joachim Jarosch

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