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Vorteile

Jugendgirokonto mein GIRO

Vorteile des mit­wachsenden Kontos

  • Konto mit wachsender Funktio­nalität – passt sich der Lebens­phase Ihres Kindes an
  • Als gesetz­liche Vertreter haben Sie das Konto Ihres Kindes jeder­zeit im Blick
  • Kosten­lose Konto­führung
  • Höchste Sicherheit für Ihr Kind –  keine Konto­überziehung möglich
  • Online-Banking inklusive sicherem pushTAN-Verfahren für Sie als gesetz­lichen Vertreter1
  • Persönliche Beratung und Betreuung – Ihre Sparkasse ist persön­lich für Sie da
  • Die Konto­nummer bleibt ein Leben lang

Im Rahmen der Konto­eröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine ent­sprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertrags­dokumente und die Konto­auszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Post­fach und können dort auch die Um­sätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinder­konto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemein­samen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungs­berechtigt. Wenn Sie im Nach­gang über die Elternvollmacht gegen­seitig be­voll­mächtigen, können Sie auch online über das Gut­haben Ihres Kindes verfügen.

Ihr nächster Schritt:

Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Funktionalität

mein GIRO - von Anfang an ein Leben lang.

Egal in welchem Alter - mein GIRO wächst mit, passt sich an und bietet stets, worauf es gerade ankommt und was man wirklich braucht.

Von Anfang an üben Kinder und Jugendliche den richtigen Umgang mit Konto und Karte. Denn zu Beginn lernt man mit mein GIRO zu sparen. Wohin mit der vollen Spardose? Und was passiert eigentlich mit dem Geld? Später wird mein GIRO zum richtigen Girokonto.

Genau das Richtige für Ihren Nachwuchs! Mit mein GIRO legt man ganz einfach den Grundstein für den richtigen Umgang mit Geld!

Ansparkonto für Kinder bis 6 Jahre

Sichern Sie Ihrem Kind von Anfang an echte Vorteile! Von Geburt an begleitet mein GIRO mit attraktiven Zinsen und nützlichen Leistungen. mein GIRO legt den Grundstein - weil‘s um mehr als Geld geht.

Taschengeldkonto für Kinder
von 7 bis 10 Jahren

Mit dem Schulbesuch beginnt für Ihr Kind ein wichtiger Lebensabschnitt. Endlich rechnen und lesen! Mit mein GIRO lernt es viel Interessantes rund um den richtigen Umgang mit Geld. Sicher geht vor! Es kann nur abgehoben werden, was auf dem Konto ist. Und Sie haben es in der Hand, ab wann Ihr Kind selbstständig Geld abhebt!

Jugendgirokonto für Kinder und Jugendliche von 11 bis 17 Jahren

Mit mein GIRO hat Ihr Kind die Finanzen im Griff. Ob Taschengeld, Ferienjob oder erstes Gehalt – mit der App Sparkasse und dem Finanzplaner jederzeit den Überblick behalten.

Girokonto mein GIRO+
ab 18 Jahre

Das kostenlose Konto mit dem dicken PLUS. Mit kostenloser Sparkassen-Card mit Wunsch-PIN.

Für Schülis, Azubis und Studis von 18 bis 27 Jahren.

Out of Limits-Sprachreisen

Sprachen lernen ist so einfach. Wenn du Spaß hast, neue
Freunde triffst und Sprachurlaub zum Sonderpreis machst.

FAQs

FAQs

Wann braucht mein Kind ein eigenes Konto?

Das mit­wachsende Konto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind er­öffnen. Sie selbst, Ver­wandte oder Paten können auf dieses Konto ein­zahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Start­guthaben für einen künftigen Führer­schein, ein Auto oder Studium heran. Später, zum Beispiel mit sieben Jahren, wird das mit­wachsende Konto zum Taschen­geldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiteres Plus: Die Konto­nummer/ IBAN des mit­wachsenden Kontos bleibt ein Leben lang.

Ab wann bekommt mein Kind eine eigene Sparkassen-Card zum Konto?

Eine Sparkassen-Card bieten wir ab sieben Jahren an. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 12. Lebens­jahr ist die Sparkassen-Card auto­matisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 12. Lebensjahr, können Sie selbst ent­scheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift eines gesetz­lichen Ver­treters.

Ab wann bekommt mein Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag?

Ein Online-Banking-Vertrag wird ab sieben Jahren an­geboten. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 12. Lebens­jahr ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 12. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift eines gesetz­lichen Ver­treters.

Gibt es für mein Kind eine App zum Konto?

Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Ab­schluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Um­gang mit Geld zu lernen und einen Über­blick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanz­checker“ mit seinem mobilen Haushalts­buch an.

Kann das mitwachsende Konto überzogen werden?

Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispokredit (ein­geräumte oder geduldete Konto­überziehung) gibt es bei Kinder- und Jugend­girokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld aus­zahlen lassen, wie tat­sächlich auf dem Konto vor­handen ist. Schulden sind daher aus­geschlossen. Ab 18 Jahren ist auch das mit­wachsende Konto er­wachsen. Auf Wunsch erhalten junge Erwachsene bei einem regel­mäßigen Geld­eingang eine Sparkassen-Kreditkarte oder einen S-Dispositionskredit (eingeräumte Konto­überziehung). Optional ist für Studentinnen und Studenten auch ein Studenten­kredit möglich.

Muss mein Kind ein neues Konto eröffnen, wenn es volljährig wird?

Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Das mit­wachsende Konto bleibt bis zum 27. Geburts­tag kosten­frei.

Wie viel Taschengeld ist angemessen?

Das Taschengeld sollte alters­gemäß ge­staffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschen­geld wöchent­lich gezahlt werden, ab un­gefähr 10 Jahren monat­lich. Ihr Kind sollte das Taschen­geld immer zu einem festen Zeit­punkt er­halten, damit es früh lernt, sein Geld ein­zuteilen. Für die Höhe des Taschen­geldes gibt der Beratungs­dienst Geld und Haushalt der Spar­kassen-Finanz­gruppe zusammen mit dem Deutschen Jugend­institut e. V. folgende Empfehlung:

Unter 6 Jahre 0,50-1,00 Euro / Woche
6 Jahre 1,00-1,50 Euro / Woche
7 Jahre 1,50-2,00 Euro / Woche
8 Jahre 2,00-2,50 Euro / Woche
9 Jahre 2,50-3,00 Euro / Woche
10 Jahre 16,00-18,50 Euro / Monat
11 Jahre 18,50-20,20 Euro / Monat
12 Jahre 20,50-23,00 Euro / Monat
13 Jahre 23,00-25,50 Euro / Monat
14 Jahre 25,50-30,50 Euro / Monat
15 Jahre 30,50-38,00 Euro / Monat
16 Jahre 38,00-45,50 Euro / Monat
17 Jahre 45,50-61,00 Euro / Monat
Ab 18 Jahre 61,00-76,00 Euro / Monat
Habe ich als Elternteil online Einsicht auf das Konto?

Ja, mit der Online-Konto­eröffnung erhalten Sie als gesetz­liche Ver­treter auch einen Online-Banking-Vertrag mit sicherem pushTAN-Verfahren. Über diesen können Sie komfortabel Einsicht in das Konto er­halten. Sollten Sie bereits einen Online-Banking-Vertrag besitzen, wird das Konto Ihres Kindes dort zur Ein­sicht frei geschaltet.

Kann ich als Elternteil online über das Konto verfügen?

Wenn Sie sich als gesetzliche Vertreter gegen­seitig über die Elternvollmacht bevollmächtigen, können Sie auch online über das Konto Ihres Kindes Verfügungen vor­nehmen.

Wie kann ich die Elternvollmacht einrichten?

Sie können die Elternvollmacht bequem online im Nach­gang der Konto­eröffnung vor­nehmen. Weitere Informationen zur Elternvollmacht finden Sie hier.

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